Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Ralph Meyer
Lange Straße 3, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel. 04791 9659010
Gewerblicher Rechtsschutz
-Patentrecht
-Markenrecht
-Designrecht
Wettbewerbsrecht
Abmahnungen
gerichtliche Vertretungen
Ich berate und vertrete bundesweit Mandantschaft im gewerblichen Rechtsschutz, und zwar sowohl außergerichtlich als auch -wenn dies erforderlich sein sollte- gerichtlich.
Es bedarf einiger Fachkenntnisse und Erfahrung, um eine bestimmte Idee umfassend gegen unbefugte Benutzung zu schützen. Was kann angemeldet werden und wie? Was sollte angemeldet werden und was sollte besser nicht veröffentlicht werden? Ich arbeite in stets transparenten Prozessen das passende Schutzrecht mit möglichst großem Schutzbereich für Ihre Idee heraus und lege Wert darauf, insbesondere bei Erstgesprächen vor Entstehen von Gebühren über die Möglichkeiten und etwaige Kostenrisiken aufzuklären.
Ich berate Sie auch gern bei Abmahnungen, in der der ein Dritter sein Schutzrecht gegen vermeintliche Verstöße geltend macht und zur Unterlassung nebst Schadensersatz auffordert. Hier ist im Hinblick auf weitreichende Rechtsfolgen und oft beachtliche Kostenrisiken unbedingt zu einer anwaltlichen Unterstützung zur raten.
Darüber hinaus gehört zu unserem Leistungsspektrum auch das Lizenzvertragsrecht, das Arbeitnehmererfinderrecht und das Recht des unlauteren Wettbewerbs.
Gegen geschäftliche Handlungen Ihrer Wettbewerber bestehen oft mehrere Möglichkeiten, die vor einer Geltendmachung von Ansprüchen geprüft werden sollten. Hierzu berate ich Sie gern und verfolge bei Bedarf Ihre Ansprüche, selbstverständlich auch gerichtlich.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Abwehr von Abmahnungen Dritter, wobei von Ihnen die Unterlassung einer vermeintlich wettbewerbswidrigen Handlung verlangt wird. Oft genug erweisen sich Abmahnungen bei näherer Prüfung als nicht berechtigt.
Vereinbaren Sie am Besten gleich einen Termin: